Freizeiten, Fahrten & Ausflüge
Freizeiten, Fahrten, Ausflüge....
Schon weit mehr als tausend Kinder und Jugendliche sind im Lauf der Jahre mit uns auf Freizeit gewesen und haben ihren Spaß gehabt.
Ob Jugendfreizeit ins Ausland, Kinderzeltlager in Eltze oder ganz neu; das Teen-Camp... unsere Freizeiten garantieren viel Spaß und vor allem unvergessliche Erlebnisse!
Darüber hinaus bieten wir diverse Kurzfreizeiten, Ausflüge und Fahrten an. Nähere Infos hierzu unter Terminen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrten, Kurse und Freizeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeindejugendpflege Lengede für Fahrten, Kurse und Freizeiten
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Kurse, Fahrten und Freizeiten der Gemeindejugendpflege Lengede.
2. Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt jeweils in der Reihenfolge der Anmeldungen.
3. Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen, Kurse, Fahrten und Freizeiten der Jugendpflege Lengede ist mit der Anmeldung zu zahlen. Telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Bei mehrtägigen Fahrten oder Freizeiten ist die Anmeldung nur mit der angegebenen Anzahlung gültig. Der Restbetrag ist bis sechs Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, solange nichts anderes Vereinbart ist.
4. Der Rücktritt von Veranstaltungen, Kurse, Fahrten und Freizeiten der Jugendpflege Lengede ist jederzeit möglich, dabei gelten die im Folgenden aufgeführten Rücktrittbedingungen: Im Falle eines Rücktritts sind folgende Rücktrittsgebühren zu zahlen: Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Teilnahmegebühr. Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr. Rücktritt ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% der Teilnahmegebühr. Ein Rücktritt von Veranstaltungen, Kursen, Fahrten und Freizeiten der Jugendpflege Lengede ist ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Im Falle einer frühzeitigen Rückreise aus persönlichen Gründen des Teilnehmers oder der Personenberechtigten wird keine Rückzahlung der Teilnehmergebühr geleistet.
5. Der Umfang der Leistungen der jeweiligen Veranstaltungen ergibt sich aus der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung.
6. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die unter 1,50 m groß sind, dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn sie auf einem Kindersitz sitzen. Bitte geben Sie Ihren Kindern deshalb in diesem Fall einen Kindersitz mit.
7. Alle Teilnehmer einer Veranstaltung der Jugendpflege müssen sich an die Regeln der Veranstaltung halten sowie den Anordnungen der Verantwortlichen der Freizeit, Fahrt oder Tagesaktion Folge leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen eines Teilnehmers, die nicht von den Betreuern der Veranstaltung angesetzt oder erlaubt worden sind, übernehmen die Personenberechtigten selbst. Für Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Uhren, Fotokamera, Nintendo etc.) wird von Seiten der Gemeinde Lengede/Jugendpflege keine Haftung übernommen. Bei groben Verfehlungen eines Teilnehmers (z.B. Diebstahl, Drogenkosum, Körperverletzung usw.) behält sich die Gemeindejugendplege das Recht vor die/den TeilnehmerIn sofort von der Veranstaltung auszuschließen und eine Rückreise auf Kosten der Personensorgeberechtigten zu veranlassen.
8. Mit dieser Anmeldung für eine Veranstaltung, Fahrt oder Freizeit der Jugendpflege Lengede wird auch der Veröffentlichung von Foto- und Filmmaterial für die Zwecke der Gemeindejugendpflege Lengede (u.a. auf der Homepage der Gemeindejugendpflege, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit) zugestimmt.